Auf die Berufung des Klägers wird das am 7. Februar 2014 verkündete Endurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kassel (
Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.
Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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