Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 27.05.2021, Aktenzeichen
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München II ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 168.500,00 € festgesetzt.
I.
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