Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 26. Januar 2021 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.
I.
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen verhängte gegen den Betroffenen durch Urteil vom 26. Januar 2021 wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Pflicht, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, eine Geldbuße von 240 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
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