Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weiteres Gehalt
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier -
für den Lohnmonat Juni 2015 in Höhe von 86,16 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 01. Juli 2015 zu zahlen,
2)für den Lohnmonat Juli 2015 in Höhe von 86,34 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01. August 2015 zu zahlen,
3)für den Lohnmonat August 2015 in Höhe von 99,69 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 01. August 2015 zu zahlen;
4) 5) 6) 7) 2. II. III.
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