1. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abzusehen, weil diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurde und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (§§
2. Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 21.09.2017.
I.
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