Auf die Berufung der Beklagten vom 25.11.2019 wird das Endurteil des LG München I vom 25.10.2019 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die B. Bank (...81, AG München), ..., ..., 7.191,37 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, die Beklagte zu 1) seit dem 13.02.2019, die Beklagte zu 2) seit 12.07.2019 zu bezahlen.
2.Die Beklagten werden ferner verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 685,68 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, die Beklagte zu 1) seit dem 04.03.2019, der Beklagte zu 2) seit 12.07.2019 zu bezahlen.
3. 4. 5. 6. II. III. IV.
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