Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
I.
Die Klägerin hat von dem Beklagten, dem sie vom 12.07.2012 bis 12.02.2013 zahnärztlich und -chirurgisch behandelnden Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, mit Klage vom 11.04.2014 Kopien der Patientenakte gegen Kostenersatz zur Durchsetzung versicherungsrechtlicher Erstattungsansprüche, hilfsweise zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Beklagten verlangt.
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