Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Dezember 2016 verkündete Schlussurteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird über die durch das Anerkenntnisurteil vom 2. September 2016 und das angefochtene Urteil dem Kläger zuerkannten Beträge hinaus verurteilt, an diesen weitere 12.399,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 11. März 2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 3/8 und die Beklagte zu 5/8 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 7% und der Beklagten zu 93% auferlegt.
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