1. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers und unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 12.01.2017 (Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.502,12 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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