Hinweis:
Der BGH (Urteil - VI ZR 303/79 - 28.10.1980, in VersR aaO.) hat Urteil und Aussagen bestätigt (Auch im übrigen läßt das Berufungsurteil keine Rechtsfehler erkennen.). Eher beiläufig haben auch OLG Düsseldorf (Urteil - 1 U 292/64 - 8.4.1965, in VersR 1965, 770 - anders als beim Mietwagenkostenersatz wegen Kfz-Ausfalls kein Abzug eingesparter eigener Aufwendungen bei den Fahrtkosten) sowie OLG München (Urteil - 10 U 1469/80 - 29.8.1980, in VersR 1981,
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