Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 17. Februar 2017, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.527,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2015 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 198,90 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 3.493,94 € festgesetzt.
I.
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