Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 15. März 2018 (
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil des Senats und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert: 12.896,00 €
I.
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