Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen vom 17. März 2020 aufgehoben.
Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Osterode am Harz vom 12. November 2019 dahingehend abgeändert, dass die der Betreuerin aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung für ihre Tätigkeit in der Zeit vom 13. August 2019 bis 12. November 2019 auf
390 €
festgesetzt wird.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt der weitere Beteiligte zu 2.
Wert: 75 €
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|