Überschreitung der Anmeldefirst für die Hauptuntersuchung
BayObLG, Beschluß vom 14.02.1986 - Aktenzeichen 2 ObOWi 428/85
DRsp Nr. 1998/9507
Überschreitung der Anmeldefirst für die Hauptuntersuchung
Wird die Anmeldefrist für die Hauptuntersuchung (§ 29 Abs. 1StVZO) über einen Zeitraum von 17 Monaten überschritten, das Fahrzeug in diesem Zeitraum aber nicht benutzt, weil zerlegt war, ist es nicht gerechtfertigt, die Höhe der Geldbuße an den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs zu orientieren.