BGH, Urteil vom 25.01.1966 - Aktenzeichen VI ZR 190/64
DRsp Nr. 1994/6074
Überprüfung eines Kraftfahrers
Ein Fahrer, der nach sorgfältiger Prüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden ist und sich in langjährigem Dienst als zuverlässig bewährt hat, bedarf in der Regel neben der laufenden Überwachung durch den mitfahrenden Vertreter des Dienstherrn keine Überprüfung durch zusätzliche unauffällige Kontrollen.