Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2.Die Sache wird auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden übertragen.
3.Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an das Amtsgericht Paderborn zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Überholens bei unklarer Verkehrslage eine Geldbuße in Höhe von 145 Euro festgesetzt. Es geht dabei von folgenden Feststellungen aus:
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