Die Rechtsbeschwerde der Verfallsbeteiligten gegen das Urteil des Amtsgerichts Bückeburg vom 13. September 2016 wird als unbegründet verworfen.
Die sofortige Beschwerde der Verfallsbeteiligten gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung des vorgenannten Urteils wird als unbegründet verworfen.
Die Verfallsbeteiligte hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und der sofortigen Beschwerde zu tragen.
I.
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