Tatmehrheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis und Ausweismissbrauch
BayObLG, Urteil vom 22.08.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 143/86
DRsp Nr. 1998/9572
Tatmehrheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis und Ausweismissbrauch
1. Fährt der Täter, der sich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befindet, an einer Tankstelle vor, tankt er dort unter Verwendung eines fremden Personalausweises auf Kredit, und fährt er anschließend weiter, liegt zwischen Fahrern ohne Fahrerlaubnis und Ausweismißbrauch keine Tateinheit vor.2. Wird er zusätzlich wegen tatmehrheitlich begangenen Betruges angeklagt, erweist sich dieser Vorwurf in der Hauptverhandlung jedoch als nicht nachweisbar, ist eine gesonderte Freisprechung trotz der in der Anklage erfolgten Annahme von Tatmehrheit nicht zulässig.