ArbG Hamburg, vom 22.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 295/16
Tarifdynamische Anpassung des übertariflichen Gehalts bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die Geltung des Branchentarifvertrags in seiner jeweiligen FassungUnbegründete Zahlungsklage aufgrund fehlender Gesamtzusage oder betrieblichen Übung
LAG Hamburg, Urteil vom 16.05.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 40/17
DRsp Nr. 2018/11031
Tarifdynamische Anpassung des übertariflichen Gehalts bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die Geltung des Branchentarifvertrags in seiner jeweiligen FassungUnbegründete Zahlungsklage aufgrund fehlender Gesamtzusage oder betrieblichen Übung
1. Verweist ein Arbeitsvertrag auf die Geltung des Branchentarifvertrags in seiner jeweiligen Fassung, kann aufgrund des eindeutigen Wortlauts aus dieser Bezugnahmeklausel kein Anspruch auf eine tarifdynamische Anpassung des außertariflichen Gehalts nach den "AT-Stufen" einer betriebsintern als "Haustarif" bezeichneten Gehaltstabelle hergeleitet werden.
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