Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 20. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg - 1. Kammer - vom 20. Dezember 2021 ist unbegründet. Mit dem Beschluss hat das Verwaltungsgericht den (sinngemäßen) Antrag des Antragstellers, den Antragsgegner zu verpflichten, ihm vorläufig die Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse B zu erteilen, abgelehnt. Die vom Antragsteller vorgebrachten Einwände, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigen die Abänderung des Beschlusses nicht.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|