1. Die Beschwerde des Beklagten vom 20. Februar 2018 gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Berlin vom 14. Februar 2018 -
2. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger hat von dem Beklagten, seinem behandelnden Orthopäden, die Herausgabe von Behandlungsunterlagen verlangt.
Er ließ sich am 26. Januar 2017 und am 13. Februar 2017 wegen Schmerzen in der linken Schulter und im Rücken von dem Beklagten behandeln. Am 22. Februar 2017 wurde bei ihm ein subkutaner Abszess mit entzündlicher Weichteilinduration diagnostiziert. Es folgte eine Operation. Er leidet weiterhin an Schmerzen und ist seit 25 Wochen arbeitsunfähig.
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