Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes.
Der Kläger leidet unter multiples Sklerose. Er ist Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG" und eines internationalen Parkausweises für Behinderte. Er ist wohnhaft im Birnbaumweg 7 in Freiburg. Mit E-Mail vom 22.06.2016 beantragte er die Einrichtung eines allgemeinen Schwerbehindertenparkplatzes im Birnbaumweg.
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