I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz dagegen, dass die Antragsgegnerin ihm die Fahrerlaubnis entzogen und die sofortige Vollziehung angeordnet hat.
Die Antragsgegnerin erteilte dem im Jahre 1957 geborenen Antragsteller im April 1993 die Fahrerlaubnis der Klasse 3 (alt).
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