VG Stade, vom 08.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 1496/98
Straßenverkehrsrecht - Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen; Erschütterungen, verkehrsbedingte - und Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde; öffentliche Sicherheit, Schutz von Einzelnen vor verkehrsbedingten Beeinträchtigungen durch Vorschrift über -; Sicherheit, öffentliche - und Verletzung durch den Einzelnen schädigenden Verkehr
BVerwG, Urteil vom 26.09.2002 - Aktenzeichen 3 C 9.02
DRsp Nr. 2002/17457
Straßenverkehrsrecht - Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor verkehrsbedingten Erschütterungen; Erschütterungen, verkehrsbedingte - und Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde; öffentliche Sicherheit, Schutz von Einzelnen vor verkehrsbedingten Beeinträchtigungen durch Vorschrift über -; Sicherheit, öffentliche - und Verletzung durch den Einzelnen schädigenden Verkehr
»§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 StVO kann auch Einzelnen einen Anspruch auf straßenverkehrsbehördliches Einschreiten zum Schutz vor Eigentumsbeeinträchtigungen durch unzulässigen bzw. übermäßigen Verkehr (hier: durch Schwerlastverkehr hervorgerufene Erschütterungen und Gebäudeschäden) vermitteln.«
I. Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Verpflichtung der beklagten Straßenverkehrsbehörde, zugunsten der Klägerin eine verkehrsbeschränkende Maßnahme im Sinne des § 45 Abs. 1StVO anzuordnen.
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