Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 6.000 DM an die Nebenklägerin verurteilt. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten rügen jeweils die Verletzung sachlichen Rechts.
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