Strafschärfende Verwertung von Schäden als Folge des unbefugten Gebrauchs eines Kfz
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2000 - Aktenzeichen 2a Ss 282/00 - 48/00 III
DRsp Nr. 2005/7330
Strafschärfende Verwertung von Schäden als Folge des unbefugten Gebrauchs eines Kfz
Im Rahmen der Strafzumessung für einen Diebstahl dürfen Schäden, die durch den unbefugten Gebrauch eines Kfz entstanden sind, jedenfalls dann nicht strafschärfend berücksichtigt werden, wenn der Berechtigte keinen Strafantrag gestellt hat.