Die Revisionen des Angeklagten und der Amtsanwaltschaft Berlin gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 19. Mai 2021 werden verworfen.
Die Kosten der Revision der Amtsanwaltschaft und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Landeskasse Berlin zur Last. Die Kosten seines Rechtsmittels hat der Angeklagte zu tragen.
I.
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