Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Freiburg wird das Urteil des Amtsgerichts Emmendingen vom 13. November 2014, soweit es den Betroffenen Daniel Hegel betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels an das Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen.
I.
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