Sorgfaltspflichten eines Autowaschanlagen-Betreibers
AG Darmstadt, Urteil vom 25.02.2002 - Aktenzeichen 300 C 196/01
DRsp Nr. 2003/16828
Sorgfaltspflichten eines Autowaschanlagen-Betreibers
1. Anforderungen an die Pflicht eines Kfz-Waschanlagen-Betreibers zur Wartung und Überprüfung der Anlage auf ordnungsgemäße Funktion zur Vermeidung einer etwaigen Beschädigung von Fahrzeugen.2. Begrenzte Anforderungen an die Pflicht eines Kraftfahrzeug-Waschanlagen-Betreibers zur Wartung und Überprüfung der Anlage auf ordnungsgemäße Funktion zur Vermeidung einer etwaigen Beschädigung von Fahrzeugen.