Sorge des Linienbus-Betreibers für gefahrloses Funktionieren der automatischen Fahrzeugtüren
OLG München, Urteil vom 07.02.2000 - Aktenzeichen 10 U 4990/99
DRsp Nr. 2004/1497
Sorge des Linienbus-Betreibers für gefahrloses Funktionieren der automatischen Fahrzeugtüren
Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Linienbusses zur Sorge für gefahrloses Funktionieren der automatischen Fahrzeugtüren orientiert sich an den in § 35 e Abs. 5StVZO vorgeschriebenen Regeln.