Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. April 2019 verkündete Teilurteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover -
Die Klägerin wird auf die Widerklage verurteilt, dem Beklagten für die Vergütung aus dem Architektenvertrag vom 5. Februar 2016 betreffend das Bauvorhaben S. Str. ... in H. Sicherheiten gem. § 648a BGB a.F. in Höhe von 25.740,00 € und von 256.817 € zu leisten.
Die Kostenentscheidung für die 1. Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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