Das Amtsgericht Wittlich hat die Betroffene am 14. Dezember 2001 wegen vorsätzlicher Unterschreitung des Sicherheitsabstandes um weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h zu einer Geldbuße von 200 DM und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
Dagegen wendet sie sich mit der form- und fristgerecht eingelegten sowie begründeten Rechtsbeschwerde. Sie rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Das Rechtsmittel ist mit der sich aus §§ Abs. , Abs. ergebenden Kostenfolge gemäß §§ Abs. , Abs. als unbegründet zu verwerfen.
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