Der im Jahre 1947 geborene Beklagte meldete 1984 die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit als Kraftfahrzeug-Sachverständiger (Schadensbegutachtung und Kfz. -Bewertung) bei der zuständigen Gewerbebehörde an und begann mit der Erstattung von Schadensgutachten. Diese Tätigkeit übt er seit 1986 ausschließlich aus. Er hatte zuvor eine Lehre als Karosseriebauer begonnen, die er nicht beendete, und war bis 1986 noch als Taxiunternehmer tätig gewesen.
In Anzeigen im Branchen-Telefonbuch und im Branchen-Buch hat der Beklagte für seine Tätigkeit mit der Bezeichnung "Sachverständigenbüro für Kfz. -Unfallschäden und Fahrzeugbewertung" und "Kfz. -Sachverständigenbüro" geworben. In einem von ihm benutzten Briefkopf bezeichnet er sich als "Neutraler und unabhängiger Sachverständiger für Karosserieschäden und Bewertung".
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