BVerwG, Urteil vom 29.09.1992 - Aktenzeichen 1 A 26.91
DRsp Nr. 1993/3132
Schmieröl; Garantie
»Es liegt regelmäßig kein Versicherungsgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 VAG vor, wenn beim Verkauf eines Kraftfahrzeug-Schmierölzusatzes der Verkäufer gegenüber dem Käufer hinsichtlich der verschleißmindernden Wirkung dieses Mittels eine Garantie übernimmt, die ihn verpflichtet, bei Schäden an den Aggregaten des Kraftfahrzeugs des Käufers wegen Ausbleibens dieser Wirkung bestimmte darauf beruhende Reparaturkosten zu ersetzen.«