I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.07.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
"1.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 35.695,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2011 zu zahlen.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.051,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2011 zu zahlen.
3.
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