Der Streitwert wird auf 98.197 Euro festgesetzt.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes, einer Schmerzensgeldrente sowie weiteren Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 15.02.2000 gegen 15.40 auf L 236 zwischen Br. und J.-Kr. in Anspruch. Den Unfall hatte der ursprünglich mitverklagte Sohn des Beklagten zu 1 als Fahrer des auf den Beklagten 1 zugelassenen und bei der Beklagten zu 2 versicherten Pkw VW Golf allein verschuldet.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|