1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2006 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.751,78 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2006 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Verdienstausfall in Höhe von 15.995,19 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2006 zu bezahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 40 %, die Beklagte 60 %.
6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall.
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