Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein - weiteres - Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz ab 19. Dezember 2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 69 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 31 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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