Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen tateinheitlicher Vergehen der (fahrlässiger) Gefährdung des Straßenverkehrs und der Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 DM verurteilt. Mit seiner hiergegen gerichteten Revision rügt de Angeklagte die Verletzung sachlichen und förmlichen Rechts; das zulässige Rechtsmittel führt auf die Sachrüge zu einem vorläufigen Erfolg.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat sich der Angeklagte als Fahrer eines PKW wegen seines verkehrswidrigen gefährdenden Verhaltens im Anschluss an einen Überholvorgang strafbar gemacht. Zur Feststellung der Täterschaft ist in den Urteilsgründen im Wesentlichen ausgeführt:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|