Schadensumfang bei Beschädigung einer Sache - Gutachterkosten zur Schadensermittlung
OLG Hamm, Urteil vom 19.05.1994 - Aktenzeichen 5 U 127/93
DRsp Nr. 1995/1576
Schadensumfang bei Beschädigung einer Sache - Gutachterkosten zur Schadensermittlung
1. Ersatzfähigkeit von Kosten für ein Gutachten zur - dem Geschädigten selbst nicht möglichen - Schadensermittlung; 2. das gilt auch im Falle eines fehlerhaften Gutachtens, soweit dem Geschädigten nicht ein Mitverschulden bei Auswahl des Sachverständigen oder bei Abnahme des Gutachtens anzulasten ist.