Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; Mietwagenkosten bei Taxi-Ausfall - Anrechnung von Einsparungen
OLG Hamm, Urteil vom 29.05.2000 - Aktenzeichen 13 U 25/00
DRsp Nr. 2004/2519
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Mietwagenkosten; Mietwagenkosten bei Taxi-Ausfall - Anrechnung von Einsparungen
»Der geschädigte Taxiunternehmer muss sich bei Anmietung eines Ersatztaxis ersparte Eigenaufwendungen in Höhe von 20 % der Miettaxikosten anrechnen lassen.«