Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 16.12.2020 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
Hierzu erhält der Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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