1. Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Neuruppin vom 22.12.2017, Az.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Neuruppin ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
3. Der Berufungsstreitwert beträgt 91.046,74 €.
I.
Die Parteien streiten über die Haftung der Beklagten für die bei der Klägerin eingetretenen Folgen der Beißattacke eines zwischenzeitlich eingeschläferten Hundes.
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