Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05. Juli 2018 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal (
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.077,42 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Januar 2015 zu zahlen.
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