Auf die Berufung des Klägers vom 22.05.2019 wird das Endurteil des LG München I vom 06.05.2019 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an das P. Zentrum I., Rechnungsnummer ...708, IBAN DE..., BIC:..., 500,00 EUR und an den Kläger 441,79 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.04.2018 zu bezahlen.
2.Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.100,51 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.08.2018 zu bezahlen.
3. 4. 5. II. III. IV. V.
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