Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Kleve vom 19.08.2020 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten und der Berufung des Klägers abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. 3.
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