Der Kläger, ein Autovermieter, macht gegen den Beklagten rückständige Miete für die Überlassung eines Mietwagens geltend.
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem der vom Beklagten geführte Pkw beschädigt worden war, mietete dieser vom Kläger für die Dauer von 14 Tagen einen Ersatzwagen zum Unfallersatztarif von 126,94 EUR (einschließlich MWSt) pro Tag.
Mit Rechnung vom 11. Dezember 2003 machte der Kläger einen Betrag von 1.777,12 EUR geltend. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, dessen volle Haftung für den Unfallschaden nicht streitig ist, zahlte nur 714 EUR. Die Differenz von 1.063,12 EUR verlangt der Kläger vom Beklagten.
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben. Dagegen wendet sich der Kläger mit der vom Landgericht zugelassenen Revision.
Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
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