Die Berufung der Beklagten hat Aussicht auf Erfolg, wobei der Umfang des Erfolges von der Bewertung des klägerischen Mitverschuldens einerseits in Abwägung mit der Betriebsgefahr des Busses und dem nach § 18 StVG gesetzlich vermuteten Verschulden des Erstbeklagten andererseits abhängt.
Den Parteien wird daher ein Vergleich vorgeschlagen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|