Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23.10.2018 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die ... GmbH, ..., weitere 2.018,77 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.693,47 € seit dem 09.01.2018, aus weiteren 196,47 € seit dem 23.02.2018 sowie aus weiteren 128,88 € seit dem 09.01.2018 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin weitere 71,16 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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