Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2017 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1 a)Die Beklagten werden unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Kleve vom 25. April 2017 verurteilt, als Gesamtschuldner 29,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. September 2015 an den Kläger zu 1) zu zahlen.
b) 2. 3. 4. 5. 6. 7.
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